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Antworten auf häufige Fragen
Die Musikschulen des Kantons Basel-Landschaft sind als Schulart dem kantonalen Bildungs- und Personalgesetz unterstellt.
 

Die Vertragsbestimmungen der Musikschule Arlesheim basieren auf dem Schulprogramm und auf dem Reglement zur Musikschule Arlesheim und dessen Verordnung.

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Mit der Anmeldung an der Musikschule müssen Sie bestätigen, das Schulprogramm mit den darin geltenden Regeln zu akzeptieren.

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Wie melde ich mich an?

Anmeldeschluss ist der 15. Mai für das kommende Herbstsemester und der 15. November für das kommende Frühlingssemester. Melden Sie sich online auf unserer Website oder mit dem Formular auf unserer Download-Seite an.

 

Wie melde ich mich ab?

Abmeldungen sind nur auf Ende eines Semesters möglich. Das unterschriebene Formular senden Sie bitte bis spätestens 15. Mai / 15. November an unser Sekretariat. Um eine verlässliche Pensenplanung für unsere Lehrkräfte zu gewährleisten, können verspätete Abmeldungen nicht entgegen genommen werden. In solchen Fällen wird das folgende Semester in Rechnung gestellt und ist geschuldet. 

 

Wie beantrage ich eine Reduktion des Schulgeldes aufgrund meines Einkommens?

Geschwister erhalten bis zum Alter von 25 Jahren beim gleichzeitigen Besuch der Musikschule einen Geschwisterrabatt auf alle Rechnungsbeträge: ∙ bei 2 Kindern 12% ∙ bei 3 Kindern 25% ∙ bei 4 Kindern 40% ∙ bei 5 Kindern 50%. Erziehungsberechtigte sowie erwachsene Schülerinnen und Schüler mit geringem Einkommen haben unabhängig davon die Möglichkeit, eine zusätzliche Reduktion des Schulgeldes zu erhalten. Die Musikschulleitung unterbreitet der Steuerbehörde Arlesheim diesbezügliche Anträge. Diese entscheidet aufgrund des steuerbaren Einkommens über die Höhe der Reduktion. Der Entscheid wird vertraulich behandelt. Eine Tabelle zu den Reduktionen finden sie in der Verordnung zum Reglement über die Musikschule der Gemeinde Arlesheim.

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Was ist, wenn ich den Unterricht nicht wahrnehmen kann?

Versäumte Stunden verfallen und werden nicht nachgeholt. Der Grund des Versäumnisses spielt dabei keine Rolle. Dies betrifft auch schulische Anlässe wie Sporttage, Lager, Projektwochen etc. Einzige Ausnahme ist Krankheit/Unfall. Bitte beachten Sie dazu den nächsten Abschnitt.

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Krankheit / Unfall - was muss ich tun?

Für unfall- und krankheitsbedingte Absenzen von mehr als 4 Wochen kann eine entsprechende Ermässigung des Schulgeldes beantragt werden, wobei ein ärztliches Zeugnis vorliegen muss. Bleiben sie im Krankheitsfall bitte zuhause. Wichtig: Grundsätzlich gilt, dass Kinder und Jugendliche welche krankheitsbedingt nicht in die Volksschule gehen können, auch dem Musikunterricht fern bleiben. Sie helfen somit, Ansteckungen zu vermeiden. Sofern nur das Spiel auf dem Instrument nicht möglich ist (z. B. nach einem Unfall), soll der Unterricht trotzdem besucht werden. Es werden dann Themen wie z.B. Musiktheorie, Komposition, Gehörbildung, Instrumentenkunde usw. behandelt. 

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Was ist, wenn die Lehrperson den Unterricht nicht abhalten kann?

Handelt es sich um eine geplante Absenz (z.B. Konzert) der Lehrperson, dann bietet diese in der Regel einen Ersatztermin an. Dies kann auch in Form eines speziellen Anlasses oder einer Klassenstunde stattfinden. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Unterricht auch durch eine Stellvertretung abgehalten werden. Ist auch dies nicht möglich, werden die ausgefallenen Stunden anteilsmässig auf der folgenden Rechnung vergütet. Wichtig: Ausfälle der Lehrpersonen infolge Krankheit/Unfall oder anderen nicht planbaren Ereignisse werden grundsätzlich nicht nachgeholt. Bei unerwarteten Absenzen wie z.B. Krankheit der Lehrperson, ist aufgrund der Kurzfristigkeit oft kein Ersatz möglich. Deshalb werden diese Ausfälle in der Regel rückerstattet. Bei längeren Absenzen der Lehrperson ist die Musikschule bemüht, eine entsprechende Stellvertretung einzusetzen (in der Regel ab der 2. Woche).

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Wir ziehen um - was muss ich tun?

Bitte melden Sie jeden Wohnortswechsel umgehend nicht nur der Lehrperson, sondern auch unserem Sekretariat. Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Arlesheim ist eine Abmeldung auch innerhalb des Semesters zulässig. In diesem Fall wird das Schulgeld anteilsmässig rückerstattet. Achtung: für die Ausrichtung des Gemeindebeitrages ist der gesetzliche Wohnort des Kindes massgebend!

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Ich habe Probleme mit einer Lehrperson - was soll ich tun?

Bei persönlichen oder fachlichen Problemen wenden Sie sich bitte immer zuerst an die betroffene Lehrperson. Die meisten Meinungsverschiedenheiten können in einem offenen Dialog und unter Wahrung von gegenseitigem Respekt gelöst werden. 
Falls dies nicht gelingt, steht Ihnen die Schulleitung als nächste Instanz zur Verfügung.

 

Gibt es Mietinstrumente?
Die Musikschule bietet nur in Ausnahmefällen Mietinstrumente an. Die meisten Musikhäuser in der Region bieten aber Mietinstrumente zu günstigen Konditionen an. Bitte nehmen Sie bei einem Neueintritt in jedem Fall zuerst Kontakt mit der Lehrperson auf, bevor Sie ein Instrument mieten oder kaufen. Unsere Lehrkräfte beraten Sie gerne.

 

Wo findet der Unterricht statt?

Die Räume der Musikschule Arlesheim befinden sich hauptsächlich im 2. Stock des Domplatzschulhauses. In Ausnahmefällen kann der Instrumentalunterricht in Räumen der Primarschule (Domplatz oder Gerenmatt) oder auch in Räumen der Musikschule Münchenstein stattfinden.

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Wann ist der richtige Zeitpunkt, um mit dem Instrumentalunterricht zu beginnen?
In der Regel beginnt der Instrumentalunterricht an der Musikschule mit dem Eintritt in die Primarschule (1. Primarschulklasse). Der richtige Zeitpunkt für den Beginn mit einem Instrument ist aber sehr individuell. Oft sind es auch Fragen der Körpergrösse, welche entscheidend sind. Bei Blasinstrumenten ist auch häufig ausschlaggebend, ob die zweiten Zähne bereits vorhanden sind. In jedem Fall ist es sinnvoll, im Vorfeld eine Probelektion zu besuchen und mit der Lehrperson abzuschätzen, ob der Zeitpunkt zum Beginnen günstig ist. Wenn man zu früh beginnt, besteht die Gefahr, dass das Kind überfordert ist und die Freude am Instrument verliert.

 

Wie finde ich das richtige Instrument?
Wenn Sie oder Ihr Kind sich für ein Musikinstrument interessieren, dann zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen! Gerne vermitteln wir Ihnen ein Treffen mit einer unserer Lehrpersonen. Diese wird Sie bei der Instrumentenwahl beraten und Ihnen auf Wunsch und nach Möglichkeit eine Schnuppergelegenheit anbieten.
Im März/April jeden Jahres findet zudem eine Instrumentenpräsentation statt. Bei diesem Anlass sind Lehrpersonen für alle Instrumente anwesend, die wir in unserem Angebot führen. Sie stellen ihr Instrument vor, bieten Gelegenheit zum Ausprobieren, spielen selbst vor und beantworten gerne alle Fragen zum Instrument und zum Unterricht. Das genaue Datum dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte den lokalen Medien bzw.
unserer Homepage. Weitere Auskünfte erhalten Sie in unserem Sekretariat.

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Wie hoch sind die Kosten für Noten im Unterricht?

Die Kosten für Unterrichtsliteratur variieren stark. Grundsätzlich werden Ihnen unsere erfahrenen Lehrkräfte Material empfehlen, das sich bewährt hat und bei dem das Preis–/Leistungsverhältnis stimmt. Bitte besorgen Sie bei einem Neueintritt keine Noten schon vor Unterrichtsbeginn. Unsere Lehrpersonen beraten Sie gerne und werden Ihnen bei der Anschaffung geeigneter Literatur behilflich sein.

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Wofür bezahle ich eine Grundgebühr?

Beim Instrumentalunterricht im Tarif A (Kinder und Jugendliche) wird pro Semester eine Grundgebühr verrechnet. Im Gegenzug ist für diese Kinder und Jugendlichen die Teilnahme in Instrumental-Ensembles und Orchestern kostenlos.

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Wann muss ich die Rechnung bezahlen?

Die Rechnung wird jeweils ca. ein Monat nach Beginn des laufenden Semesters verschickt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung. Auf Wunsch kann auch Ratenzahlung vereinbart werden.

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